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Information nach dem Batteriegesetz

 

Hinweis nach Batteriegesetz

 

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel, in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die für Endnutzer üblichen Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
 
 
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im
Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
 
Das Batteriegesetz regelt unter anderem Kennzeichnungspflichten (§ 17 Abs. 3) und Verkehrs-Verbote (§ 3) für Batterien, die bestimmte Höchstgrenzen für die enthaltenen Metalle überschreiten. Neben Anzeige-, Informations- und Kennzeichnungspflichten der Hersteller (hierunter fallen auch Importeure) sowie der Verpflichtung zur Einrichtung eines Gemeinsamen Rücknahmesystems (www.grsbatterien.de), wenn kein herstellereigenes Rücknahmesystem eingerichtet wird, existieren auch Pflichten, welche die Vertreiber von Batterien zu erfüllen haben. Gemäß § 9 Abs. 1 BattG ist jeder Vertreiber verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen.
 
Online-Händler, die Batterien vertreiben, haben entweder auf ihrer Website oder schriftlich mit der  Warensendung (nicht per E-Mail) darüber zu informieren,
· dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,
· dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist
und
· welche Bedeutung das Symbol nach § 17 Abs.1 (die durchgekreuzte Mülltonne) und die Zeichen nach § 17 Abs. 3 (die chemischen Zeichen der Metalle) haben.
Hersteller sind gemäß § 18 Abs. 2 BattG über diese Informationspflichten hinaus dazu verpflichtet, „über die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie über die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit zu informieren".