Innovative E-Bikes von der BMZ Group hier im Onlineshop und direkt im BMZ E-Bikestore in 63801 Kleinostheim und demnächst auch in 63939 Wörth am Main

Bikeleasing

Dienstwagenprivileg?...
0,25% Regelung?...
Du verstehst nur Bahnhof?
Kein Problem - wir erklären Dir, was es mit dem derzeit so gefragten Fahrradleasing auf sich hat und wie auch DU davon profitieren kannst.
 
Fahrradleasing - was ist das?
Fahrradleasing ermöglicht es allen Arbeitnehmern, ein E-Bike bzw. Pedelec von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das Bike tritt gewissermaßen an die Stelle des Dienstwagens und wird vom Arbeitgeber geleast. Genutzt wird das Fahrrad vom Arbeitnehmer, der dadurch einen geldwerten Vorteil erhält, welcher allerdings nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert wird.
 
Der Unternehmer kann seinen Angestellten das Leasingrad kostenlos überlassen oder mit dem Arbeitnehmer das sogenannte Gehaltsumwandlungsmodell vereinbaren. Dabei werden die Raten ganz bequem vom Bruttogehalt einbehalten.
 
Der Clou: Gegenüber des normalen Privatkaufs im Geschäft oder online, sparen sie mit Fahrradleasing bis zu 40% !
 
Übrigens: Dein Dienstrad darfst Du selbstverständlich auch privat nutzen.
So funktioniert Bikeleasing:
Um alle Vorteile des Bikeleasings schnell und bequem nutzen zu können, muss Dein Arbeitgeber zuerst einen Leasingpartner auswählen. Hierfür stehen wir Dir gerne zur Verfügung. Nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss ist es möglich, Dein neues E-Bike über den Arbeitgeber zu leasen. Bei unseren Leasing-Partnern ist ein solcher Partnervertrag für den Arbeitgeber natürlich kostenlos.
Vorgehensweise:
 
  1. Suche die Personalabteilung auf und erkundige Dich, ob Deine Firma bereits das Leasing von Dienstfahrrädern anbietet.
     
  2. Wenn Dein Arbeitgeber das Fahrradleasing bereits anbietet oder grünes Licht gibt, kannst Du nun Dein Traum-E-Bike auswählen, egal ob im Online Shop oder vor Ort im BMZ Store.
     
  3. Anschließend erstellen wir Dir ein Individuelles Angebot sowie einen Überlassungsvertrag, der den Leasingnehmer definiert und die Bedingungen für die Dienstradnutzung sowie die etwaige Gehaltsumwandlung regelt, der vom Arbeitgeber unterzeichnet werden muss.
     
  4. Nach der Freigabe durch unsere Leasing Partner steht Dein neues Rad zur Abholung bereit. Die Abrechnung erfolgt zwischen Arbeitgeber und Leasingpartner und wird automatisch auf das Bruttogehalt angerechnet.
     
  5. Der letzte Schritt ist ganz einfach: Bike abholen und losradeln.
 

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